TOP Ö 5: Bauantrag - Errichtung von zwei Garagen, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5, Fl.-Nr. 13/4 Gemarkung Hambühl, Iris und Alexander Scheckenbach, Friedrichstr. 7, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12, Anwesend: 13

Bauherren: Iris und Alexander Scheckenbach, Friedrichstr. 7, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Errichtung von zwei Garagen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 13/4 der Gemarkung Hambühl (Hambühl 97)

 

Das Vorhaben ist zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei, widerspricht aber der festgesetzten Baugrenze für Garagen des Bebauungsplans Nr. 5 „Hambühl“, 2. Änderung. Punkt 3.2.2 „Garagen dürfen ausschließlich in den dafür festgesetzten Flächen errichtet werden.“

 

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von dieser Festsetzung.   

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

Zum Bauantrag und zum Antrag auf Befreiung fasst der Marktgemeinderat Baudenbach folgenden Beschluss:


Der Marktgemeinderat Baudenbach lehnt damit den Antrag von Frau und Herrn Iris und Alexander Scheckenbach, Friedrichstr. 7, 91413 Neustadt a.d.Aisch, auf Befreiung von der festgesetzten Baugrenze für Garagen des Bebauungsplans Nr. 5 „Hambühl“ 2. Änderung, zur Errichtung von zwei Garagen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 13/4 der Gemarkung Hambühl ab.