TOP Ö 5.1: Bauantrag - Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Fl.-Nr.: 339/6 Baudenbach, Elke und Prof. Dr. Claus Doberauer, Am Sieltief 17, 26736 Krummhörn

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Bauherren: Elke und Prof. Dr. Claus Doberauer, Am Sieltief 17, 26736 Krummhörn

 

Vorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück mit der Flurnummer 339/6 der Gemarkung Baudenbach (Tannenweg 8, 91460 Baudenbach)

 

Planfertiger: Frank Lauhoff, Pödinghausener Str. 330, 32130 Enger

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße, 1. Änderung“ und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf die Dachform.

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von der festgesetzten Dachform.

 

Der Marktgemeinderat Baudenbach hat in seiner Sitzung vom 04.06.2018 der Bauvoranfrage mit der Befreiung bezüglich des Flachdachs zu oben genannten Vorhaben bereits sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

 

Die Bauherren haben die Bauvoranfrage zurückgezogen und nun Bauantrag gestellt.


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag von Frau Elke und Herrn Prof. Dr. Claus Doberauer, Am Sieltief 17, 26736 Krummhörn, zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport, sowie der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße, 1. Änderung“ im Hinblick auf die Dachform, auf dem Grundstück mit der Flurnummer 339/6 der Gemarkung Baudenbach, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.