TOP Ö 6: Datenschutzrecht - Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis NEA zur Bestellung und Beschäftigung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Das Landratsamt bittet um Rückmeldung, welche Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften sich am gemeinsamen Datenschutzbeauftragten beteiligen.

 

Für die VG-Diespeck würden hier Kosten zwischen 3.200.-  und 4.000.- € entstehen, die bei einer Installation eines eigenen Datenschutzbeauftragten um ein vielfaches höher ausfallen würden. Angemerkt werden muss aber, dass neben diesen Kosten auch noch der Aufwand für den Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten, der jeweils bei den Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften verbleiben soll und der dem Datenschutzbeauftragten dann zuarbeiten muss hinzukommt.

 

Unterm Strich bleibt aber für die Verwaltungsgemeinschaft Diespeck eine gewaltige Kostenersparnis und Aufwandsminimierung durch die Beteiligung an einem gemeinsamen Datenschutzbeauftragten mit dem Landkreis NEA. Die Verwaltung empfiehlt daher dringendst die Beteiligung hieran und den Abschluss der entsprechenden Zweckvereinbarung.


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt, dass sich der Markt Baudenbach über die Verwaltungsgemeinschaft Diespeck an dem gemeinsamen Datenschutzbeauftragen mit dem Landkreis NEA beteiligt und ermächtigt die Verwaltungsgemeinschaft Diespeck hierfür eine entsprechende Zweckvereinbarung mit dem Landkreis NEA abzuschließen.