TOP Ö 12: Beteiligungsverfahren 24. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 7.1.3.1 Regionale Grünzüge und 7.1.3.3 Trenngrün

und Beteiligungsverfahren 25. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 5.2 Bodenschätze

Nachtrag: 29.05.2018

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 24. Änderung des Regionalplans beschlossen.

 

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 01.04.2010 in Kraft getretene 11. Änderung des Regionalplans im Teilkapitel 7.1 „Natur und Landschaft“ um die Teilkapitel 7.1.3.1 „Regionale Grünzüge“ und 7.1.3.3 „Trenngrün“ ergänzt. Über die 24. Änderung sollen die Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, 7.1.4 (Z) und 3.3 (B), für die Region Westmittelfranken umgesetzt werden.

 

Außerdem hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 25. Änderung des Regionalplans beschlossen.

 

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 18.10.2016 in Kraft getretene 21. Änderung des Regionalplans im Teilkapitel 5.2 „Bodenschätze“ überarbeitet. Über die 25. Änderung sollen diverse Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung und Sicherung von Gips im Bereich der Stadt Bad Windsheim, des Marktes Markt Nordheim sowie der Gemeinde Weigenheim neu bewertet und zugeschnitten werden, um auf die neuesten Erkenntnisse hinsichtlich der Qualität und Mächtigkeit der Lagerstätten zu reagieren.


Der Marktgemeinderat Baudenbach stellt fest, dass zu der 24. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 7.1.3.1 Regionale Grünzüge und 7.1.3.3 Trenngrün und der 25. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 5.2 Bodenschätze keine Einwände vorliegen.