Sitzung: 09.04.2018 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden im Jahr 2018 die Schöffen für die Amtsperiode 2019 – 2023 gewählt.
Die Schöffenliste der Gemeinde Markt Baudenbach kann mindestens 1 Person enthalten. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 8/2018 wurde zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste aufgefordert.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist, 15. März 2018 sind folgende Vorschläge eingegangen (nach Datum des Eingangs):
1.) Wrana Hans-Jürgen, geb. 28.02.1967, Postbeamter, Baudenbach, Lerchenweg 8
2.) Proschko Markus, geb. 23.12.1969, Dipl-Ing. (Maschinenbau), Baudenbach, Mönchsberg 17
Alle vorgeschlagenen Personen haben für den Fall der Aufnahme in die Schöffenliste und ggf. Auswahl durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Neustadt a. d. Aisch ihre Zustimmung schriftlich erklärt. In die Vorschlagsliste der Gemeinde Baudenbach kann nur aufgenommen werden, wer im Gemeinderat eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder (9 Ja-Stimmen, bei Anwesenheit aller Mitglieder) und mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder des Gemeinderates (7 Stimmen) erhält.
Nach Rücksprache mit
Frau Heilmann vom Landgericht Nürnberg-Fürth vom 19.03.2018, kann die Gemeinde Baudenbach
gerne mehr als 1 Personen, in der Regel die Doppelte Anzahl vorschlagen. Dadurch
ist auch keine Auswahl zu treffen, es sei denn der Gemeinderat hätte massive
Bedenken gegen die vorgeschlagenen Personen.
Anschließend ist die Schöffenliste eine Woche öffentlich auszulegen. Gegen die Vorschlagsliste der Gemeinde Baudenbach kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, Einspruch erhoben werden.
In die Vorschlagsliste der Gemeinde Baudenbach Schöffenwahl 2018 werden folgende Personen aufgenommen:
1.) Wrana Hans-Jürgen, geb. 28.02.1967, Postbeamter, Baudenbach, Lerchenweg 8
2.) Proschko Markus, geb. 23.12.1969, Dipl-Ing. (Maschinenbau), Baudenbach, Mönchsberg 17
Der Marktgemeinderat Baudenbach hat mit mehr als 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder und mindestens der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder die Aufnahme beschlossen.