TOP Ö 3: Haushalt 2018 - Beratung und Beschlussfassung

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Mit der Sitzungseinladung wurde der Haushaltsentwurf 2018 übersandt, über den in der Sitzung beraten und beschlossen wird. Vorsitzender Dr. von Dobschütz und Herr Distler stellen diesen vor und beantworten fragen hierzu.


Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck  beschließt vorbehaltlich der allenfalls erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die diesem Beschluss beigegebene Haushaltssatzung 2018 zu erlassen und den Haushaltsplan 2018 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen. Die Haushaltssatzung 2018 ist Bestandteil dieses Beschlusses:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck , Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO sowie Art. 40/41 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Verwaltungsgemeinschaft

 Diespeck folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im

 

Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit             1.300.267.- 

 

und im

 

Vermögenshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit                130.000.- €

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

 

Verwaltungsumlage

 

1.     Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 1.043.292.- € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

2.     Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31. Dezember 2017 auf 7.485 Einwohner festgesetzt.

 

 

3.     Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 139,3843687 € festgesetzt.

 

 

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Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 216.500.- € festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

 

 

Diespeck,

Verwaltungsgemeinschaft Diespeck

 

 

                                                                                    ( S i e g e l )

 

 

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Dr. von Dobschütz

(Gemeinschaftsvorsitzender)