Sitzung: 08.02.2018 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Mit der Sitzungseinladung wurde der Haushaltsentwurf 2018 übersandt, über den in der Sitzung beraten und beschlossen wird. Vorsitzender Dr. von Dobschütz und Herr Distler stellen diesen vor und beantworten fragen hierzu.
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck beschließt vorbehaltlich der allenfalls
erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die diesem
Beschluss beigegebene Haushaltssatzung 2018 zu erlassen und den Haushaltsplan
2018 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen. Die
Haushaltssatzung 2018 ist Bestandteil dieses Beschlusses:
H a u s h a l t s s a t z u
n g
der Verwaltungsgemeinschaft
Diespeck , Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2
und 10 VGemO sowie Art. 40/41 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erläßt die Verwaltungsgemeinschaft
Diespeck folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 1.300.267.- €
und im
Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
130.000.- €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
1.
Der durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2018 auf 1.043.292.- € festgesetzt und nach
dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2.
Für die
Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31. Dezember 2017 auf 7.485
Einwohner festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 139,3843687
€ festgesetzt.
- 2 -
- 2 -
Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 216.500.-
€ festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Diespeck,
Verwaltungsgemeinschaft
Diespeck
(
S i e g e l )
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Dr. von Dobschütz
(Gemeinschaftsvorsitzender)