TOP Ö 7: Bauvoranfrage - Bau eines Wohnhauses, Teilfläche FlurNr. 1 der Gemarkung Hambühl

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13

Bauherr: Jan Pöllot, Hambühl 12, 91460 Baudenbach

Vorhaben: Bau eines Wohnhauses auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 1 der Gemarkung Hambühl

 

Die Klärung, ob das Vorhaben nach § 34 BauGB (Innenbereich) oder nach § 35 BauGB (Außenbereich) behandelt wird, erfolgt im Landratsamt. (Das Baurecht unterliegt fortlaufend Veränderungen)

 

Erschließung:

Zufahrt: ist über die Flurnummer 7 der Gemarkung Hambühl gesichert (schmale Straße)

Wasserversorgung: Das Grundstück ist lt. Herrn Hermann Ortegel (bereits verstorben) vom Süden aus erschlossen.

Abwasser: Das Grundstück ist erschlossen. Für Wasser und Kanal ist eventuell ein Zweitanschluss notwendig.

 

Bürgermeister Schmidt ergänzt, dass zwischen dem Grundstück FlurNr. 1 und der Gemeindestraße mit der FlurNr. 7 ein Grundstück mit der FlurNr. 1/1 liegt, welches vermutlich zur Verbreiterung der Ortsstraße gedacht war. Möglicherweise wird dieser Streifen auch zur Erschließung benötigt.


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt der Bauvoranfrage von Herrn Jan Pöllot, Hambühl 12, 91460 Baudenbach, zur Errichtung eines Wohnhauses auf der Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 1 der Gemarkung Hambühl, vorbehaltlich eines eventuell notwendigen Erschließungsvertrages, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.


Herr Harmut Pöllot hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.