TOP Ö 6: Bauantrag - Errichtung eines Wohnhauses auf FlurNr. 338/15 der Gemarkung Baudenbach, Tannenweg 4 in 91460 Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Bauherr: Erwin und Renate Rüttger, Dorfstraße 12, 97346 Iphofen

Vorhaben: Errichten eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 338/15 der Gemarkung Baudenbach (Tannenweg 4)

Planfertiger: Georg Heinlein, Robert-Bosch-Str. 25, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“ und widerspricht den Festsetzungen:

 

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans im Hinblick auf die Dachneigung (Walmdach mit 22° statt 30-48°)

Ferner werden die Einzelmodule der Photovoltaikanlage lt. Eingabeplan in zwei Reihen angeordnet.


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag, von Herrn und Frau Erwin und Renate Rüttger, Dorfstraße 12, 97346 Iphofen, zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurnummer 338/15 der Gemarkung Baudenbach, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Der Marktgemeinderat Baudenbach stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“ im Hinblick auf die Dachneigung (3.4.1) und die Anordnung der Photovoltaikmodule (3.4.2) zu.