TOP Ö 7: Beratung und Beschlussfassung über die Angleichung der Hundesteuer

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Bürgermeister Schmidt berichtet, dass die umliegenden Gemeinden bei der Euroumrechnung ihre Hundesteuer angemessen anpassten. Seitens des Marktes Baudenbach erfolgte lediglich eine reine Kursumrechnung. Bürgermeister Schmidt schlägt vor, dass man den ersten Hund künftig mit 36,00 Euro pro Jahr veranlagt, die zweiten und weiteren Hunde sollten mit je 50,00 Euro veranlagt werden. Weiterhin wird für sogenannte „Kampfhunde“ bzw. Hunde mit entsprechenden Negativzeugnis, eine Hundesteuer von 750,00 Euro pro Jahr vorgeschlagen.


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt, dass ab Januar 2018 die Hundesteuer für den ersten Hund 36,00 Euro pro Jahr beträgt, die Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Hund jeweils 50,00 Euro beträgt. Für sogenannte „Kampfhunde“ bzw. Hunde mit entsprechenden Negativzeugnis, beträgt die Hundesteuer 750,00 Euro pro Jahr. Eine entsprechende Satzung ist dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.