TOP Ö 5: Bauvoranfrage - Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr.: 236/1 Gemarkung Baudenbach, Marc und Angelika Ziener, Am Löhlein 1, 91460 Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 11, Persönlich beteiligt: 1

Bauherren: Marc und Angelika Ziener, Am Löhlein 1, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 236/1 der Gemarkung Baudenbach

 

Das Grundstück ist nicht erschlossen. Eine Erschließung (Wasser und Kanal) wäre möglich und müsste mit einem Erschließungsvertrag geregelt werden.

 

Ob die Bauvoranfrage als Vorhaben im Innen- oder Außenbereich betrachtet wird, klärt das Landratsamt. (die angrenzende Bebauung wurde als Vorhaben im Außenbereich behandelt.)

 

Durch die geringe Größe und Form des Grundstücks verursacht das Einfamilienhaus Abstandsflächen. Laut Anschreiben der Bauherren sind die Nachbarn zur Übernahme der Abstandsflächen bereit. Die Nachbarn haben die Bauvoranfrage unterschrieben.  


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt der Bauvoranfrage von Herrn und Frau Marc und Angelika Ziener, Am Löhlein 1, 91460 Baudenbach, zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 236/1 der Gemarkung Baudenbach, vorbehaltlich einer Erschließungsregelung zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB. 


Wolfgang Schmidt hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.