Sitzung: 18.05.2017 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Mit der Sitzungseinladung wird der Haushaltsentwurf 2017 übersandt, über den in der Sitzung beraten und beschlossen wird. Dr. von Dobschütz erläutert die Eckpunkte des Haushaltes 2017. Nachdem keine Fragen zu einzelnen Haushaltsstellen gestellt werden, verliest Herr Distler die Haushaltssatzung.
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck
beschließt vorbehaltlich der allenfalls erforderlichen Genehmigung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde, die diesem Beschluss beigegebene Haushaltssatzung 2017
zu erlassen und den Haushaltsplan 2017 mit den darin enthaltenen Ansätzen und
Abschlusszahlen festzusetzen. Die Haushaltssatzung 2017 ist Bestandteil dieses
Beschlusses:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Verwaltungsgemeinschaft
Diespeck , Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2
und 10 VGemO sowie Art. 40/41 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erläßt die Verwaltungsgemeinschaft
Diespeck folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 1.237.722.- €
und im
Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
85.000.- €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
1.
Der durch
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 926.067.- € festgesetzt und nach dem
Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2.
Für die
Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Dezember 2015 auf 7.494
Einwohner festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 123,5744596
€ festgesetzt.
Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 206.000.-
€ festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Diespeck,
Verwaltungsgemeinschaft
Diespeck
(
S i e g e l )
____________________
Dr. von Dobschütz
(Gemeinschaftsvorsitzender)