TOP Ö 7: Haushalt 2017 - Beratung und Beschlussfassung

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Mit der Sitzungseinladung wird der Haushaltsentwurf 2017 übersandt, über den in der Sitzung beraten und beschlossen wird. Dr. von Dobschütz erläutert die Eckpunkte des Haushaltes 2017. Nachdem keine Fragen zu einzelnen Haushaltsstellen gestellt werden, verliest Herr Distler die Haushaltssatzung.


Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck beschließt vorbehaltlich der allenfalls erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die diesem Beschluss beigegebene Haushaltssatzung 2017 zu erlassen und den Haushaltsplan 2017 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen. Die Haushaltssatzung 2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck , Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim für das Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO sowie Art. 40/41 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Verwaltungsgemeinschaft

 Diespeck folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im

 

Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit             1.237.722.- 

 

und im

 

Vermögenshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit                85.000.- €

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

 

Verwaltungsumlage

 

1.     Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 926.067.- € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

2.     Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Dezember 2015 auf 7.494 Einwohner festgesetzt.

 

 

3.     Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 123,5744596 € festgesetzt.

 

 

 

Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 206.000.- € festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

 

 

 

 

Diespeck,

Verwaltungsgemeinschaft Diespeck

 

 

                                                                                    ( S i e g e l )

 

 

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Dr. von Dobschütz

(Gemeinschaftsvorsitzender)