TOP Ö 5: Feststellung der Jahresrechnung 2016

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Faust informiert, das die Rechnungsprüfung keinerlei Beanstandungen hatte. Er bittet zu überprüfen, ob der Abschluss von Dienstleistungsrahmenverträgen im EDV-Bereich wirtschaftlicher ist.

 

Herr Kern spricht einen Kaufvorgang der Verwaltungsgemeinschaft an, bei dem die Rechnung auf eine Bedienstete ausgestellt wurde. Hierzu wird klargestellt, dass wegen eines einmaligen Kaufvorgangs nicht ein extra Account bei dem betreffenden Online-Händler angelegt wurde, sondern der bestehende Account der Mitarbeiterin genutzt wurde. Nachdem keinerlei umsatzsteuerrechtliche Beteiligung bei diesem Beschaffungsvorgang besteht, ist die manuelle Richtigstellung der Rechnungsadresse unproblematisch. Herr Distler weist darauf hin, dass derartige Fälle auch in den Mitgliedsgemeinden mitunter auch unter Bürgermeisterbeteiligung vorkommen.

 

Herr Faust beantragt nun nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2016 durch die Gemeinschaftsversammlung festzustellen.


Die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck für das Rechnungsjahr 2016 wird gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Verwaltungshaushalt mit 1.110.359,72 € und im Vermögenshaushalt mit 34.364,23 € festgestellt.

 

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 vom 09.05.2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses.