TOP Ö 9: Verrechnung der Kosten für die Betreuungsform der „verlängerten Mittagsbetreuung“ an der Grundschule Scheinfeld

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Zukünftige Verrechnung der Kosten für die Betreuungsform der „verlängerten Mittagsbetreuung“ an der Grundschule Scheinfeld (Kostenträger Stadt Scheinfeld), durch die Stadt Scheinfeld an die betroffenen Mitgliedsgemeinden des Schulverbands Grundschule Scheinfeld.

 

Die verlängerte Mittagsbetreuung an der Grundschule Scheinfeld wird seit Implementierung im Schuljahr 2009/2010 (durch die Stadt Scheinfeld) ausschließlich von der Stadt Scheinfeld finanziert, da es sich zu diesem Zeitpunkt maßgeblich um zu betreuende Scheinfelder Kinder gehandelt hat. Hierfür wurden Elternbeiträge erhoben und es konnten staatliche Zuwendungen bei der Regierung von Mittelfranken beantragt werden.

 

Ab dem Schuljahr 2014/2015 wurde die Vergabe der verl. MiBe an die GFI gGmbH Westmittelfranken, Ansbach beschlossen. Die GFI erhält unter bestimmten Voraussetzungen aktuell eine staatliche Zuwendung / Förderung von 9.000,- € je Gruppe; zusätzlich werden Elternbeiträge von GFI erhoben. Gem. Durchführungsvertrag ist von der Stadt Scheinfeld ein Zuschuss in gleicher Höhe von 9.000,- € pro Gruppe an GFI zu leisten. Im aktuellen Schuljahr 2016/2017 werden aufgrund gestiegener Anmeldungen für die verl. MiBe mittlerweile vier Gruppen betreut. Die Gesamtkosten für das Schuljahr 2016/2017 betragen somit 36.000,- €, vorbehaltlich der tatsächlich geförderten Anzahl an Gruppen von der Regierung Mittelfranken an GFI (diese kann ggf. durch schwankende Anmeldezahlen auch geringer oder höher ausfallen).

Die Entwicklung der Anmeldungen zeigt, dass die Zahl der Schüler aus den anderen Mitgliedsgemeinden des Grundschulverbandes Scheinfeld – Markt Taschendorf, Markt Oberscheinfeld und Markt Baudenbach (Frankenfeld) - in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist.

 

Unter Berücksichtigung der Fakten führt dies zu einem nicht mehr hinnehmbaren Ungleichgewicht hinsichtlich der Kostentragung allein durch die Stadt Scheinfeld.

 

Es wird daher als sachgerecht angesehen, die Kosten der verl. MiBe nach Schuljahresende den Gemeinden Taschendorf, Oberscheinfeld und Baudenbach (Frankenfeld), anteilig im Verhältnis der angemeldeten Schüler in Rechnung zu stellen.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt, zukünftig (erstmals für das Schuljahr 2016/2017) die anteiligen Kosten, nach Abzug der Förderung (im Verhältnis der angemeldeten Schüler zum Stichtag 31.12.) für die verlängerte Mittagsbetreuung an der Grundschule Scheinfeld nach Ende des jeweiligen Schuljahres an die Stadt Scheinfeld zu erstatten.