TOP Ö 4: Bauantrag - Abbruch einer Scheune und Neubau eines Einfamilienhauses, Grundstück Fl.Nr.: 11 Baudenbach, Markus Sandmann, Kirchenweg 10, 91460 Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 12, Persönlich beteiligt: 1

Bauherr: Markus Sandmann, Kirchenweg 10, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Abbruch einer Scheune und Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 11 der Gemarkung Baudenbach. (Kirchenweg 10, 91460 Baudenbach)

 

Planfertiger: Manfred Rinke, Am Breiten Wasen 10, 91481 Münchsteinach

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Die unterschriebenen Zustimmungserklärungen gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO der Nachbarn zur Abstandsflächenübernahme liegen dem Bauantrag bei.

 

Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.

 

Der Bauherr beantragt die Abweichung von § 6 BayBO. (Die Abstandsfläche darf nicht auf bebauter Fläche liegen.) 


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag, und den dafür notwendigen Abweichungen, von Herrn Markus Sandmann, Kirchenweg 10, 91460 Baudenbach zum Abbruch einer Scheune und dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 11 der Gemarkung Baudenbach sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.


Frau Riedel hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.