TOP Ö 9: Entlastung der Jahresrechnung 2015

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Nach örtlicher Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2015 erteilt der Marktgemeinderat Entlastung für das Rechnungsjahr 2015.


Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse für das Rechnungsjahr 2015 erteilt der Marktgemeinderat Entlastung im Sinne des Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.