TOP Ö 7: Friedhofsgebührensatzung (FGS) des Marktes Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Zum Satzungsentwurf § 4 Abs. 1 Buchstabe e FGS beschließt der Marktgemeinderat.


Die Formulierung soll lauten:

 

„e) eine Urnengrabstätte je Urne im Grabfeld (sogenannte pflegefreie Urnengrabstätte) fünfhundert Euro.“

 

Hinweis: unter § 5 Abs. 1 FGS wird die Zahl null durch keine Zahl ersetzt.