Sitzung: 05.12.2016 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Zum Satzungsentwurf § 4 Abs. 1 Buchstabe e FGS beschließt der Marktgemeinderat.
Die Formulierung soll lauten:
„e) eine Urnengrabstätte je Urne im Grabfeld (sogenannte pflegefreie Urnengrabstätte) fünfhundert Euro.“
Hinweis: unter § 5 Abs. 1 FGS wird die Zahl null durch keine Zahl ersetzt.