TOP Ö 4.3: Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit den Flurnummern 245,246 und 247 der Gemarkung Baudenbach (Am Löhlein), Carina Fleischmann, Veit-vom-Berg-Str. 4, 91460 Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Bauherr: Carina Fleischmann, Veit-vom-Berg-Str. 4, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Neubau eines barrierefreien Einfamilienhauses mit Behindertenstellplatz auf dem Grundstück mit den Flurnummern 245, 246 und 247 der Gemarkung Baudenbach.

 

Planfertiger: Reiner Fleischmann, Veit-vom-Berg-Str. 4, 91460 Baudenbach

 

Die ursprüngliche Überplanung der Grundstücke sah drei Einfamilienhäuser vor.

 

Bei einer Besprechung am 27.09.2016 im Landratsamt mit Herrn Popp und Herrn Engelbrecht wurde diese Überplanung abgelehnt. (keine zweite Reihe, da Ausstrahlung von den Anwesen Am Löhlein 10, 12 und 14) Eine Bebauung mit zwei Wohnhäusern mit Garagen wäre genehmigungsfähig. Die Baulücke könnte als Innenbereich nach § 34 BauGB betrachtet werden. Die Erschließung ist durch die Lage an der Straße Am Löhlein gesichert.

 

Am 29.11.2016 wurde eine neue Überplanung mit einem Wohnhaus eingereicht.

 

Durch die versetzte Lage des Wohnhauses könnte das Landratsamt Außenbereich nach § 35 BauGB unterstellen. In diesem Fall müsste durch den Marktgemeinderat neu beschlossen werden.


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag von Frau Carina Fleischmann, Veit-vom-Berg-Str. 4, 91460 Baudenbach, zum Neubau eines barrierefreien Einfamilienhauses mit Behindertenstellplatz auf dem Grundstück mit den Flurnummern 245, 246 und 247 der Gemarkung Baudenbach sein Einvernehmen nach § 36 BauGB.