TOP Ö 3.2: Abgabe der Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der dazu anwesende Vertreter der Verwaltung, Herr Distler erhält das Wort und erklärt dem Marktgemeinderat, dass mit Abgabe der Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht, die Handhabung um vier Jahre herausgeschoben werden kann. Herr Distler weist darauf hin, dass dies jedoch nicht die Möglichkeit einschränkt, dass sich der Marktgemeinderat kurzfristig wieder anders entscheidet. Bei der Baugebietserschließung ergeben sich im Wesentlichen keine besonderen Vorteile, da die Wasserversorgung ohnehin umsatzsteuerpflichtig ist. Beim Kindergarten ist dies grundsätzlich nicht möglich. Bei der gemeindlichen Waschanlage könnte kurzfristig bei Investitionen ein Vorteil bestehen. Jedoch langfristig müsste über die Gebühren, der Bürger die Umsatzsteuer in Höhe von 19% tragen. Das heißt, für die Gemeinde bleibt es gleich, für den Bürger erhöhen sich die Preise. Bei der Gemeindehalle wäre es nur von Vorteil, wenn eine größere Baumaßnahme anstünde. Die Feuerwehr ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt nicht dem Umsatzsteuerrecht. Bürgermeister Schmidt stellt den ursprünglich vorgelegten Vorschlag der Verwaltung zu Abstimmung.


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt, bis auf weiteres für sämtliche, nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin §2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anzuwenden.