TOP Ö 8: Brennholzversteigerung Gemeindewald

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Bürgermeister Schmidt erklärt dazu, dass bei zukünftigen Brennholzversteigerungen im Gemeindewald darauf hingewiesen wird, dass bis zum ersten Mai 2017 das Holz aus dem Gemeindewald entfernt sein muss. Ansonsten wird, ohne Gewährung einer Entschädigung, das Holz entsorgt. Bürgermeister Schmidt bittet hier um Zustimmung des Marktgemeinderates.


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt, dass die Holzwerber für Brennholz darauf hingewiesen werden, dass das Brennholz bis 1. Mai 2017 aus dem Gemeindewald entfernt werden muss. Ansonsten wird das Holz durch den Markt Baudenbach, entschädigungslos entsorgt.