TOP Ö 5: Haushaltsberatung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Haushaltsentwurf wurde mit der Sitzungseinladung ausgeteilt und in der Sitzung  mit dem Kämmerer, Herrn Distler durchgesprochen.


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt vorbehaltlich der allenfalls erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die diesem Beschluss beigegebene Haushaltssatzung 2016 zu erlassen und den Haushaltsplan 2016 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen. Die Haushaltssatzung 2016 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

des Marktes Baudenbach, Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim

 für das Haushaltsjahr 2016

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt

der Markt Baudenbach folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im

 

Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit  1.720.119.- 

 

und im

 

Vermögenshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit                2.104.935.- €

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 300.000.- € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe            (A)        350 v.H.

                                    b) für die Grundstücke                                                   (B)        350 v.H.

 

2. Gewerbesteuer:                                                                                                         350 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 286.500.- € festgesetzt.

 

 

- 2 -

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

 

 

 

 

Baudenbach,

Markt Baudenbach

 

 

                                                                                    ( S i e g e l )

 

 

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Wolfgang Schmidt

(1. Bürgermeister)