Sitzung: 10.10.2016 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Haushaltsentwurf wurde mit der Sitzungseinladung ausgeteilt und in der Sitzung mit dem Kämmerer, Herrn Distler durchgesprochen.
Der Marktgemeinderat
Baudenbach beschließt vorbehaltlich der allenfalls erforderlichen Genehmigung
durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die diesem Beschluss beigegebene
Haushaltssatzung 2016 zu erlassen und den Haushaltsplan 2016 mit den darin
enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen. Die Haushaltssatzung
2016 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
H a u s h a l t s s a t z u
n g
des Marktes Baudenbach,
Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erläßt
der Markt Baudenbach
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 1.720.119.- €
und im
Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit
2.104.935.- €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 300.000.- € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer: a) für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350
v.H.
b)
für die Grundstücke (B) 350
v.H.
2. Gewerbesteuer: 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 286.500.-
€ festgesetzt.
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§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.
Baudenbach,
Markt
Baudenbach
(
S i e g e l )
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Wolfgang Schmidt
(1. Bürgermeister)