TOP Ö 7: Zustimmung zur Zweckvereinbarung ruhender Verkehr Gemeinde Diespeck und Markt Markt Erlbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Im Bereich der Gemeinde Diespeck soll der ruhende Verkehr überwacht werden. Dazu wurde eine Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Erlbach entworfen. Dieser Entwurf lag der Einladung bei.

Da die zuständige örtliche Verkehrsbehörde für die Gemeinde Diespeck die Verwaltungsgemeinschaft Diespeck ist, kann auch nur diese Vertragspartner der Vereinbarung sein.

 

Vorsitzender Dr. von Dobschütz teilt zu Beginn des Tagesordnungspunktes folgende geänderte Version der Zweckvereinbarung aus, die die Anmerkungen und Vorschläge der Rechtsaufsicht im LRA NEA berücksichtigt und die ihm erst kurz vor der Sitzung übermittelt wurde:

 

 

 

 

 

 

 

Vorsitzender Dr. von Dobschütz erläutert die Fragen zu dieser Zweckvereinbarung und über das geplante Vorgehen der Gemeinde Diespeck zur Überwachung des ruhenden Verkehrs.

 

Aus dem Gremium kommt der Vorschlag, die Zweckvereinbarung so zu fassen, dass ein späterer Beitritt weiterer Mitgliedsgemeinden möglich ist. Herr Distler erläutert, dass dies in Abstimmung mit dem Markt Erlbach durch eine einfache Änderung dieser Vereinbarung erfolgen kann.


Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Markt Erlbach und der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu. Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt, geringfügige Änderungen dieser Zweckvereinbarung, die den Grundzügen der vorgelegten Fassung nicht zuwiderlaufen, ohne weitergehende Beschlussfassung durch die Gemeinschaftsversammlung vorzunehmen. Es wird ferner festgelegt, dass die Vereinbarung zunächst ausschließlich auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Diespeck gelten soll.