Sitzung: 13.10.2016 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1
Nach erfolgter örtlicher Prüfung und Feststellung werden die Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 entlastet.
Nach Durchführung der
örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse für die
Rechnungsjahre 2013, 2014 und 2015 erteilt die Gemeinschaftsversammlung
Entlastung im Sinne des Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern i.V.m. Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG.
Anmerkung:
Vorsitzender Dr. Christian v. Dobschütz nahm an der Abstimmung wegen
persönlicher Beteiligung nicht teil.