TOP Ö 6: Entlastung der Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1

Nach erfolgter örtlicher Prüfung und Feststellung werden die Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 entlastet.


Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse für die Rechnungsjahre 2013, 2014 und 2015 erteilt die Gemeinschaftsversammlung Entlastung im Sinne des Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i.V.m. Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG.

 

Anmerkung: Vorsitzender Dr. Christian v. Dobschütz nahm an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.