TOP Ö 4: Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Roßbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Entsprechend Art. 1 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) haben Gemeinden die Pflichtaufgabe Feuerwehren aufzustellen und zu unterhalten.

Die erforderliche Mindeststärke einer Feuerwehr entsprechend § 4 Abs. 2 AVBayFwG entspricht einer Gruppe (9 Feuerwehrdienstleistende) in dreifacher Besetzung (27 Feuerwehrdienstleistende). In Ausnahmefällen kann die absolute Mindeststärke einer Feuerwehr gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 AVBayFwG auf 18 Feuerwehrdienstleistenden (eine Löschgruppe in zweifacher Besetzung) beschränkt werden.

Bei Unterschreitung kann laut Kommentar des BayFwG nicht mehr von einer Feuerwehr gesprochen werden.

 

Der Mitgliederstand der FF Roßbach beläuft sich aktuell auf 16 aktive Mitlieder.

 

Der Markt Baudenbach, sowie die Feuerwehrführung selbst, waren über die Jahre hinweg bestrebt die Wehr zu erhalten und hofften auf wieder steigende Mitgliederzahlen. Nachdem jedoch in den vergangenen Jahren weder die erforderliche noch die absolute Mindeststärke nach § 4 Abs 2 AVBayFwG eingehalten wurde und diese auch in absehbarer Zeit nicht erfüllt werden kann, regelt Kommentar Nr. 36 zu Artikel 5 BayFwG folgendes:

Steht fest, dass der Feuerwehrverein einer Ortsfeuerwehr nicht mehr die erforderliche Zahl von Einsatzkräften stellen kann, besteht die Möglichkeit der Auflösung der betroffenen Ortswehr. Die Auflösung kann sowohl durch ersatzlosen Wegfalls der Wehr als auch der Zusammenlegung mit einer anderen Ortsteilwehr derselben Gemeinde erfolgen. Voraussetzung für beide Varianten ist, dass der Brandschutz und der technische Hilfsdienst im Ortsteil auch ohne Ortsfeuerwehr gewährleistet sind. Die Eingliederung der Einsatzkräfte einer aufgelösten Wehr in eine andere ist aber nur auf freiwilliger Basis möglich.

 

Der Brandschutz und der technische Hilfsdienst (Örtliche Zuständigkeit), kann in Zukunft innerhalb der 10 Min. Hilfsfrist durch die Feuerwehr Baudenbach(Standort Baudenbach und Standort Roßbach) gewährleistet werden.

 

In der Mitgliederversammlung der Wehr am 01. Juli 2016 wurde der Sachstand ausführlich besprochen und die anwesenden Mitglieder beschlossen einstimmig die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Roßbach und die Zusammenlegung mit der Freiwilligen Feuerwehr Baudenbach. Weitere Details können aus der beigefügten Niederschrift zur außerordentlichen Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Roßbach entnommen werden.

 

Unter der Voraussetzung, dass Aktive nun weiterhin Feuerwehrdienst in der Freiwilligen Feuerwehr Baudenbach leisten, verbleiben die Gerätschaften (TSA, Schläuche etc.) auch im Feuerwehrgerätehaus Roßbach.

 

Das gesamte Vorgehen fand in enger Abstimmung mit dem Federführenden Kommandanten des Marktes Baudenbach, dem Landratsamt Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim sowie der Kreisfeuerwehrführung statt.


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Roßbach und stimmt einer Zusammenlegung mit der Freiwilligen Feuerwehr Baudenbach zu.

Die Sicherstellung des Brandschutzes sowie der technische Hilfe (Örtliche Zuständigkeit), wird durch die Freiwillige Feuerwehr Baudenbach (Standort Baudenbach und Standort Roßbach) gewährleistet.

 

Der Feuerwehrverein Roßbach ist hiervon nicht betroffen.

 

Eine Ergänzung der Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr in Baudenbach, durch zusätzliche Atemschutzträger aus Roßbach, ist erforderlich. Kosten ca. 8.000,00 Euro. Dies soll im Haushalt, welcher am 19.09.2016 beschlossen wird, aufgenommen werden.