TOP Ö 8: Bauantrag - Errichten eines Einfamilien-Wohnhauses mit Carport

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Bauherr: Reinhold Helm, Beigasse 1, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Errichten eines Einfamilien-Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück mit der Flurnummer 304/12 Baudenbach (Lindenweg 14, 91460 Baudenbach)

 

Planer: Aischtaler Holzhaus GmbH, Georg Heinlein, Robert-Bosch-Str. 25, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nr. 6 Am Buchenweg“ des Marktes Baudenbach und widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Dachform des Carports.

 

Festsetzung 4.5: „Garagen sind Ebenfalls mit einem Satteldach zu versehen“.

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von dieser Festsetzung.

 

In der Nachbarschaft ist bereits eine Flachdachgarage vorhanden.  


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Reinhold Helm, Beigasse 1, 91460 Baudenbach, zur Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Carport, auf dem Grundstück mit der Flurnummer 304/12 der Gemarkung Baudenbach, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Am Buchenweg“ des Marktes Baudenbach im Hinblick auf die Dachform des Carports zu.


Wegen persönlicher Beteiligung nahmen Herr Helm und Herr Weglehner an der Abstimmung nicht teil.