TOP Ö 15: 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Folgenden Änderungsentwurf erhielt der Marktgemeinderat mit der Einladung:

 

2.Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Baudenbach

vom 10. September 2001

 

§ 1

 

§ 4 Abs. 1, Buchstabe h) erhält folgende Fassung:

„h) Die Gebühr für die Beisetzung einer Urne (biologisch abbaubar) in ein bestehendes Grab beträgt für eine Laufzeit (Ruhefrist) von 10 Jahren zusätzlich 17,90 €.“

 

§ 4 Abs. 1, Buchstabe i) wird angefügt und erhält folgende Fassung:

„i) Die Gebühr für die Beisetzung einer Urne (biologisch abbaubar) in ein Urnengrab einzeln oder in der Gemeinschaftsanlage beträgt für eine Laufzeit (Ruhefrist) von 10 Jahren 100,-- €.“

§ 4 Abs. 2, Buchstabe h) wird angefügt und erhält folgende Fassung:

„h) Urne 100,--€“

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt in Kraft.

 

Ausgefertigt:

Baudenbach, den

 

( Schmidt )

1. Bürgermeister

 

 

Zunächst wird im Marktgemeinderat über die Größe der Urnengräber diskutiert (1,20 m x 0,80 m). Letztendlich einigt man sich, dass die Größe den Vorgaben des Marktes Baudenbach zu entsprechen hat. Andererseits wird die Gestaltung dem jeweiligen Besitzer überlassen. Es sollte möglich sein, dass die zwischen den Grabstellen liegenden Flächen gemäht werden.


Sodann beschließt der Marktgemeinderat folgende 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Bestattungsein-richtungen des Marktes Baudenbach vom 10. September 2001.