TOP Ö 9: 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Baudenbach vom 05.12.1989 (BGS/WAS)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

 „Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Baudenbach vom 05.12.1989 (BGS/WAS):

 

Der Marktgemeinderat Baudenbach erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Baudenbach vom 05.12.1989:

 

§ 1

Gebühren

 

§ 9 a) Absatz 2 BGS/WAS erhält folgende Fassung:

 

„2) Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern,

mit

Einbaumaß ¾"

180,--  €/Jahr (Nettogebühr ohne Mehrwertsteuer) 

192,60 €/Jahr (Bruttogebühr mit Mehrwertsteuer),

mit

Einbaumaß 1"

230,-- €/Jahr (Nettogebühr ohne Mehrwertsteuer)

246,10 €/Jahr (Bruttogebühr mit Mehrwertsteuer)."

 

§ 10 Absatz 3 BGS/WAS erhält folgende Fassung:

 

„3) Die Gebühr beträgt,

0,85 € (Nettogebühr ohne Mehrwertsteuer

0,91 € (Bruttogebühr mit Mehrwertsteuer),

 pro cbm entnommenen Wassers."

 

§2

In Kraft Treten

 

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend am 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Ausgefertigt:

Baudenbach, den

(Schmidt)

1. Bürgermeister“