Sitzung: 04.07.2016 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13
„Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Baudenbach vom 05.12.1989 (BGS/WAS):
Der Marktgemeinderat Baudenbach erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Baudenbach vom 05.12.1989:
§ 1
Gebühren
§ 9 a) Absatz 2 BGS/WAS erhält folgende Fassung:
„2) Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern,
mit
Einbaumaß ¾"
180,-- €/Jahr (Nettogebühr ohne Mehrwertsteuer)
192,60 €/Jahr (Bruttogebühr mit Mehrwertsteuer),
mit
Einbaumaß 1"
230,-- €/Jahr (Nettogebühr ohne Mehrwertsteuer)
246,10 €/Jahr (Bruttogebühr mit Mehrwertsteuer)."
§ 10 Absatz 3 BGS/WAS erhält folgende Fassung:
„3) Die Gebühr beträgt,
0,85 € (Nettogebühr ohne Mehrwertsteuer
0,91 € (Bruttogebühr mit Mehrwertsteuer),
pro cbm entnommenen Wassers."
§2
In Kraft Treten
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend am 1. Januar 2016 in Kraft.
Ausgefertigt:
Baudenbach, den
(Schmidt)
1. Bürgermeister“