TOP Ö 19: Waffenrecht: Einsatz von Nachtzielgeräten in den Jagdrevieren des Marktes Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Im Landratsamt Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim wurde der Antrag von Herrn Zulauf gestellt, im Jagdrevier Hambühl ein Nachtzielgerät zu verwenden. Diesem Antrag wurde bereits zugestimmt. Nun sollte allen Jagdpächtern in den Jagdrevieren des Marktes Baudenbach, mit all seinen Ortsteilen, die Möglichkeit eingeräumt werden ein Nachtzielgerät zu verwenden.


Der Marktgemeinderat stimmt der Verwendung von Nachtzielgeräten in den gesamten Jagdrevieren des Marktes Baudenbach zu.