TOP Ö 7: Waldneuordnung Baudenbach 3 (Rübling - Frankenfeld) Übernahme und Baulast an den geplanten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch den Markt Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Bürgermeister Kestler teilt dem Marktgemeinderat mit, dass im Zuge der Waldneuordnung Baudenbach 3 (Rübling - Frankenfeld) der Markt Baudenbach die ausgebauten und nicht ausgebauten Wege übernehmen soll.


Der Markt Baudenbach erklärt sich bereit, das Eigentum und die Unterhaltung an den geplanten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach ihrer Fertigstellung zu übernehmen. Im einzelnen handelt es sich um ausgebaute und nichtausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege, Gräben und Rohrleitungen, sonstige Gewässer, Biotope, Landschaftspflegeanlagen.

Gesetzliche Befugnisse zur Umlegung auf Beteiligte werden dadurch nicht berührt (z.B. für die Unterhaltung der Feld- und Waldwege nach Art. 54 Abs. 3 BayStrWG oder der Gewässer III. Ordnung nach Art. 26 Abs. 2 Nr. 3 BayWG i.V.m. § 40 Abs. 1 Sätze 2 und 3 WHG. Der Eigentumsübergang erfolgt für Anlagen die überwiegend dem gemeinschaftlichen Interesse der Teilnehmer dienen, unentgeltlich.