TOP Ö 2.2: Änderung - Anordnung der Photovoltaikanlagen

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Herr Kühnl erklärt, dass in den textlichen Festsetzungen eine rechteckige Anordnung der Photovoltaikanlagen vorgeschrieben ist.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt, dass die Festsetzung der rechteckigen Anordnung von Photovoltaikanlagen aus den textlichen Festsetzungen entfernt werden soll.