TOP Ö 3: Baugebiet Nr. 13 "Hambühl Süd" Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Der Marktgemeinderat Baudenbach fasst zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung und zur frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange folgenden Beschluss.


Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Innerhalb derselben Zeit sollen auch den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.