Sitzung: 07.06.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Marktgemeinderat Baudenbach fasst zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung und zur frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange folgenden Beschluss.
Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Innerhalb derselben Zeit sollen auch den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.