TOP Ö 2: Baugebiet Nr. 13 "Hambühl Süd" Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Bürgermeister Schmidt übergibt das Wort an Herrn Architekten Kühnl.

 

Herr Kühnl berichtet, dass der Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2019 im Rahmen des § 13 b BauGB erfolgte.

 

Demnach empfiehlt Herr Kühnl eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Artenschutzrechtliche Stellungnahme wurde durchgeführt. Dies hat ergeben, dass keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Das Verfahren muss zwingend zum 31.12.2021 abgeschlossen werden.

 

Herr Kühnl stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Hambühl Süd“ vor. Es sind 22 Bauparzellen mit 580 bis 895 m² geplant. Der Geltungsbereich beträgt 1,95 ha und das Nettobauland beträgt 1,55 ha. Es ist ein Regenrückhaltebecken vorgesehen, für diese Planung sollte man frühzeitig das Ingenieurbüro mit einbeziehen. Die Ortseingrünung nach Westen ist von den Eigentümern zur errichten.

 

Im Anschluss stellt Herr Kühnl die textlichen Festsetzungen vor.

 

Herr Uwe Becker bemerkt, dass auf die Landwirtschaftlichen Immissionen zwar hingewiesen wird, jedoch die Pferdehaltung auf dem angrenzenden Anwesen Hambühl 33 nicht erwähnt wird. Auf die Immissionen der Pferdehaltung, auf dem angrenzenden Anwesen Hambühl 33 sollte ebenfalls hingewiesen werden. Der anwesende Eigentümer des Anwesens Hambühl 33 bittet ebenfalls darum. Herr Architekt Kühnl möchte prüfen, ob der Hinweis „Landwirtschaftliche Immissionen und der Pferdebetrieb sind zu dulden“ mit aufgenommen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, dies explizit in den Kaufverträgen zu hinterlegen.