TOP Ö 16: Bebauungsplan Nr. 7 „Vorderer Weidengraben“ der Gemeinde Langenfeld
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Langenfeld hat am 29.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Vor­derer Weidengraben“ (Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB) mit Begründung in der Fassung vom 29.04.2021 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Es wird um Stellungnahme gebeten.

 

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Vorderer Weidengraben“ der Gemeinde Langenfeld zur Kenntnis. Es bestehen keine Einwände.