Sitzung: 07.06.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der
Gemeinderat Langenfeld hat am 29.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7
„Vorderer Weidengraben“ (Bebauungsplan zur Einbeziehung von
Außenbereichsflächen gem. § 13b BauGB) mit Begründung in der Fassung vom
29.04.2021 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Es
wird um Stellungnahme gebeten.
Der Marktgemeinderat Baudenbach nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Vorderer Weidengraben“ der Gemeinde Langenfeld zur Kenntnis. Es bestehen keine Einwände.