TOP Ö 3.3: Änderung - Regenwasserzisternen

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Herr Weglehner erkundigt sich, warum die Größe der Zisterne von der Größe der Grundstücksfläche abhängig gemacht wird. Herr Kühnl bemerkt, dass sich diese Vorgehensweise in anderen Baugebieten bewährt hat.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt, dass in den textlichen Festsetzungen unter 3.5.3 die Größe der Regenwasserzisternen unabhängig von der Grundstücksgröße auf mindestens 6 m³ je Bauparzelle festgesetzt werden soll.