TOP Ö 2.6: 6. BUND Naturschutz e.V. - Kreisgruppe Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim - Schreiben vom 16.08.2019

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Mit Schreiben vom 16.08.2019 werden durch den BUND Anregungen zu Festsetzungen im Bebauungsplan im Sinne des Naturschutzes konkret gegeben. Diese werden nachfolgend aufgeführt:

 

Nutzung von Flächen:

  • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden und ein Baugebot für einen Zeitraum vom 3 Jahren. Die Durchmischung von kleineren und größeren Baugrundstücken wird positiv bewertet.
  • Baumreihen sollten wegen ihres Erscheinungsbildes, der Pflege, des Pflanzzeitpunkts usw. durch die Gemeinde auf öffentlichen Grünflächen erfolgen.
  • weitere Baumpflanzungen innerhalb des Baugebietes im Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes vorgeschlagen.
  • Es wird vorgeschlagen jeden Bauwilligen einen Obstbaum durch die Gemeinde zu schenken.
  • Öffentliche und private Flächen sollen so wenig wie möglich versiegelt werden. Bei der Wahl der Befestigungen sind entsprechende Beläge und Aufbauten festgesetzt werden.
  • Einfriedungen sollen ohne Zaunsockel und für Amphibien und Kleintiere durchlässig gestaltet werden. Entsprechende Festsetzungen sind aufzunehmen.
  • Die Festsetzung heimischer Baum- und Heckensträucher wird aus Gründen des Artenschutzes empfohlen.
  • Es wird empfohlen, sogenannte Stein- und Schottergärten zu untersagen, da diesen eine Dysfunktion hinsichtlich ökologischer Funktionen unterstellt wird. Insbesondere für Wasser, Boden, Kleinklima und Lebensraum für Flora und Fauna.
  • Für öffentliche Flächen werden als Ausgleichsmaßnahmen Blühflächen als Lebensraum für Insekten vorgeschlagen.
  • Die Verpflichtung zum Einbau von Retentionszisternen wird empfohlen.
  • Bauherrn sollen auf die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen hingewiesen werden.
  • Begrünte Flachdächer für Haupt- und Nebengebäude werden empfohlen.
  • Es werden insektenfreundliche LED-Leuchten empfohlen.
  • Die Aufnahme der Baumarten Elsbeere, Speierling und Mispel in die Pflanzliste wird empfohlen.

Die vom BUND vorgeschlagenen Maßnahmen, Festsetzungen und Hinweise sind durch den

Gemeinderat im Rahmen der Abwägung zu behandeln. Einiges ist im Bebauungsplanentwurf

bereits enthalten, Anderes muss noch beschlossen werden

 


Die vom BUND vorgeschlagenen Maßnahmen, Festsetzungen und Hinweise werden durch den Marktgemeinderat im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplanentwurf behandelt.

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Äußerung, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas Kühnl, Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.