TOP Ö 2.5: 5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 08.08.2019

Es wird darauf verwiesen, dass keine Bodendenkmäler im Geltungsbereich bekannt sind. Trotzdem können Bodendenkmale vorhanden sein. Die notwendige Vorgehensweise beim Auffinden von Bodendenkmalen wird anhand des BayDSchG beschrieben. Ein entsprechender textlicher Hinweis ist im Bebauungsplanentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Wald- und Stübacher Straße „ enthalten.

 

Kein Beschluss erforderlich.

Der Marktgemeinderat nimmt die Äußerung, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas Kühnl, Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.