Sitzung: 03.05.2021 Marktgemeinderat
Es wird
darauf verwiesen, dass keine Bodendenkmäler im Geltungsbereich bekannt sind. Trotzdem
können Bodendenkmale vorhanden sein. Die notwendige Vorgehensweise beim Auffinden
von Bodendenkmalen wird anhand des BayDSchG beschrieben. Ein entsprechender
textlicher Hinweis ist im Bebauungsplanentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans
„Zwischen Wald- und Stübacher Straße „ enthalten.
Kein
Beschluss erforderlich.
Der Marktgemeinderat nimmt die Äußerung, unter Hinweis auf die
vom Architekten Thomas Kühnl, Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den
Anmerkungen zu.