Sitzung: 03.05.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Beschluss Nr.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Es wird im o.g. Schreiben darauf hingewiesen, dass sich das Baugebiet im Einwirkungsbereich des Sonderlandeplatzes Neustadt a.d.Aisch befindet. Es wird auf Belästigungen durch Fluglärm hingewiesen. Es wird um Aufnahme des folgenden Hinweises gebeten:
„Das vorgesehene Baugebiet befindet sich im Einwirkungsbereich des Sonderlandeplatzes Neustadt a.d.Aisch. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Belästigungen durch Flugemissionen zu rechnen ist, die Planung in Kenntnis dieser möglichen Beeinträchtigung erstellt wird und somit Rechtsansprüche gegen Flugplatzbetreiber , die mit Beeinträchtigung durch Flugbetrieb begründet werden, nicht bestehen.“
Der Hinweis wird in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Der Marktgemeinderat
nimmt die Äußerung, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas
Kühnl, Dachsbach, gemachten Anmerkungen
zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.