TOP Ö 2.2: 2. Regionaler Planungsverband Westmittelfranken mit Schreiben vom 07.08.2019 (Herr Dr. Fugmann/Frau Dr. Lang)

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Im Schreiben wird auf die landesplanerischen Ziele verwiesen und klargestellt, dass aus regionalplanerischer Sicht gegen die Planung wegen Mangel an Relevanz, keine Einwendungen erhoben werden.

 

Für die Bauabschnitte III und IV, also die 4. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“ wird jedoch ein Abwägungsausfall hinsichtlich der Regionalplanung und der Höheren Landesplanung festgestellt, die im Rahmen einer regulären Aufstellung eines Bebauungsplans vom Landratsamt zu fordern gewesen wäre. Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung zum Abwägungsausfall wird aber auf die Zuständigkeit des Landratsamtes verwiesen.

 

Anmerkung: Das Schreiben zielt wie das Landratsamt auf die Verstöße gegen Formvorschriften aus dem BauGB zu Beginn des Bauleitplanverfahrens ab. Hier jedoch auf die Belange der Regionalplanung in Verbindung mit der Höheren Landesplanung. Die Einwendung, dass die Höhere Landesplanung nicht beteiligt wurde, kann nicht nachvollzogen werden, da zumindest bei der letzten Behördenbeteiligung die Höhere Landesplanung (Reg. v. Mfr.) nach Kenntnis des Verfassers auf das Beteiligungsverfahren aufmerksam gemacht wurde.

 


Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands  Westmittelfranken zur Kenntnis. Die vom Regionalen Planungsverband gegebenen Hinweise und Einwendungen sind im weiteren Verfahren zu beachten.

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Äußerung, unter Hinweis auf die vom Architekten Thomas

Kühnl, Dachsbach, gemachten Anmerkungen zur Kenntnis und stimmt den Anmerkungen zu.