TOP Ö 3: Bebauungsplan Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“, 4. Änderung (Teilbereiche III und IV): Billigung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs

Herr Kühnl stellt den überarbeiteten Bauplanentwurf vor:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                                                                                                                                                    

Herr Kühnl stellt fest, dass 40 Bauparzellen mit 550 bis 1.000 Quadratmeter Größe geplant sind. Besonders gelungen sind das Fußwegenetz sowie die Ortsrandeingrünung. Auf Nachfrage von Herrn Binder stellt Herr Kühnl fest, dass Bäume auf öffentlichen Grund lediglich im Grüngürtel geplant sind. Bei den Bauparzellen an der Kreisstraße wird die Pflanzung einer Hecke auf privaten Grund vorgeschrieben.  Als Dachform ist das Flachdach zugelassen.

 

Bürgermeister Schmidt bemerkt, dass im Bereich der Eingrünung mit den Baumpflanzungen 3 m Abstand zum angrenzenden Acker eingehalten werden müssen.

 

Herr Binder verweist auf eine vorliegende Beschwerde von Anwohnern, über den Verkehrslärm der Kreisstraße. Herr Kühnl bemerkt, dass die Kreisstraße wahrnehmbar ist. In Zukunft möchte man die Versetzung des Ortsschildes beantragen.