TOP Ö 2: Bebauungsplan Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“, 4. Änderung (Teilbereiche III und IV): Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Bürgermeister Schmidt übergibt das Wort an Herrn Architekten Kühnl, Herr Kühnl stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor.

 

In seiner Sitzung am 01.07.2019 hat der Marktgemeinderat Baudenbach beschlossen,

  • für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße Weg“ mit Begründung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die 4. Änderung durchzuführen und von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a Abs. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abzusehen.
  • der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
  • sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
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Der Entwurf der 4. Bebauungsplanänderung wurde in der Zeit vom 11.07.2019 bis 16.08.2019, im Rathaus der Gemeinde Markt Baudenbach, Marktplatz 1, 91460 Markt Baudenbach und in der VG Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde ebenfalls in der Zeit vom 11.07.2019 bis 10.08.2019 durchgeführt.

 

1. Von der Öffentlichkeit wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

2. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme nach § 13a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, aufgefordert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert:

WWA Ansbach

Regierung von Mittelfranken Höhere Landesplanung

Staatliches Bauamt Ansbach

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neustadt a.d.Aisch

Deutsche Telekom Netzproduktionsgesellschaft Nbg

Verkehrsverbund Großraum Nürnberg

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerischer Bauernverband Neustadt a.d.Aisch

Handwerkskammer Mittelfranken

Landesbund für Vogelschutz

Landschaftspflegeverband Mittelfranken Ansbach

Gemeinde Langenfeld

Markt Taschendorf

Gemeinde Diespeck

Gemeinde Münchsteinach

Stadt Scheinfeld

Stadt Neustadt a.d.Aisch

Tremel GmbH Bechhofen

Georg Simon GmbH Stockheim

Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH Rothenburg o.d.Tauber

Hofmann GmbH Roth

Edelhäuser Wertstoffe GmbH

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände:

Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Äußerung abgegeben:

Die schriftlichen Stellungnahmen liegen dem Bauamt im Original vor und sind der Beschlussvorlage als Anhang beigefügt. Bei den einzelnen Stellungnahmen zu den Sachverhalten und Beschlussvorschlägen werden die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gegebenen Hinweise und Einwendungen deshalb verkürzt wiedergegeben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Anwendung des § 13, 13a oder 13b ausgeschlossen durch das Landratsamt wird und auch gerügt wurde. Zwischenzeitlich wurde aber mit Herrn Popp (Staatliche Bauverwaltung/Immissionsschutz) vom Landratsamt soweit Einigkeit erzielt, dass die im Juli/August 2019 durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung, als auch die im gleichen Zeitraum durchgeführte Behörden- und Trägerbeteiligung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gleichgesetzt werden kann. Gleiches gilt auch für die Behörden- und Trägerbeteiligung, die einer Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls gleichgesetzt werden kann.