Sitzung: 03.05.2021 Marktgemeinderat
Bürgermeister Schmidt übergibt das Wort an Herrn Architekten Kühnl, Herr Kühnl stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor.
In seiner Sitzung am 01.07.2019 hat der Marktgemeinderat Baudenbach beschlossen,
Der Entwurf der 4. Bebauungsplanänderung wurde in der Zeit vom 11.07.2019 bis 16.08.2019, im Rathaus der Gemeinde Markt Baudenbach, Marktplatz 1, 91460 Markt Baudenbach und in der VG Diespeck, Rathausplatz 1, 91456 Diespeck öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde ebenfalls in der Zeit vom 11.07.2019 bis 10.08.2019 durchgeführt.
1. Von der Öffentlichkeit wurden folgende
Stellungnahmen abgegeben:
Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
2. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden zur Stellungnahme nach § 13a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs.
2 Ziffer 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, aufgefordert:
Folgende
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert:
WWA
Ansbach
Regierung
von Mittelfranken Höhere Landesplanung
Staatliches
Bauamt Ansbach
Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung Neustadt a.d.Aisch
Deutsche
Telekom Netzproduktionsgesellschaft Nbg
Verkehrsverbund
Großraum Nürnberg
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerischer
Bauernverband Neustadt a.d.Aisch
Handwerkskammer
Mittelfranken
Landesbund
für Vogelschutz
Landschaftspflegeverband
Mittelfranken Ansbach
Gemeinde
Langenfeld
Markt
Taschendorf
Gemeinde
Diespeck
Gemeinde
Münchsteinach
Stadt
Scheinfeld
Stadt
Neustadt a.d.Aisch
Tremel
GmbH Bechhofen
Georg Simon
GmbH Stockheim
Städtereinigung
Rudolf Ernst GmbH Rothenburg o.d.Tauber
Hofmann
GmbH Roth
Edelhäuser
Wertstoffe GmbH
Folgende
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände:
Industrie-
und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Folgende
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Äußerung abgegeben:
Die
schriftlichen Stellungnahmen liegen dem Bauamt im Original vor und sind der Beschlussvorlage
als Anhang beigefügt. Bei den einzelnen Stellungnahmen zu den Sachverhalten
und Beschlussvorschlägen werden die von den berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gegebenen Hinweise und Einwendungen deshalb verkürzt
wiedergegeben.
Weiter
wird darauf hingewiesen, dass eine Anwendung des § 13, 13a oder 13b ausgeschlossen
durch das Landratsamt wird und auch gerügt wurde. Zwischenzeitlich wurde aber mit
Herrn Popp (Staatliche Bauverwaltung/Immissionsschutz)
vom Landratsamt
soweit Einigkeit erzielt, dass die im Juli/August 2019 durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung,
als auch die im gleichen Zeitraum durchgeführte Behörden- und Trägerbeteiligung
einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gleichgesetzt
werden kann. Gleiches gilt auch für die Behörden- und Trägerbeteiligung, die einer
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls gleichgesetzt werden kann.