TOP Ö 5: Bauantrag: Neubau eines Zweifamilienhauses; Fl.-Nr.: 310/3, Gemarkung Baudenbach (Buchenweg 6); Jürgen u. Ingrid Binder

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1

 

Bauherr: Jürgen u. Ingrid Binder, Waldstr. 14, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 310/3 der Gemarkung Baudenbach (Buchenweg 6, 91460 Baudenbach)

 

Planfertigerin: Architekturbüro Luise Fröhlich, Krautostheim 51, 91484 Sugenheim

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „An der Roßbacher Steige“ und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die festgesetzte Dachneigung.

 

Die festgesetzte Dachneigung beträgt maximal 45°. Das Satteldach soll mit 52° Dachneigung errichtet werden.

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von der festgesetzten Dachneigung.

 

Begründung: „Das Dach wird ohne Kniestock errichtet. Durch die steilere Dachneigung hat die PV-Anlage auf der Südseite eine höhere Ausnutzung der Sonnenenergie im Winter.“

 

In der Sitzung am 01.02.2021 hat der Marktgemeinderat Baudenbach der Bauvoranfrage zu diesem Vorhaben sein Einvernehmen erteilt und der beantragten Befreiung zugestimmt.

 

Ein Teil des Garagendaches soll als Terrasse genutzt werden, lt. Planfertigerin wird die Absturzsicherung als Glasgeländer (Flächendichte < 20 %) ausgeführt. Das Glasgeländer wäre nicht abstandsflächenrelevant. Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag von Herrn und Frau Jürgen und Ingrid Binder, Waldstr. 14, 91460 Baudenbach zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 310/3 der Gemarkung Baudenbach sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von der festgesetzten Dachneigung des Bebauungsplanes Nr. 4 „An der Roßbacher Steige“ zu.

 


Herrn Jürgen Binder hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.