TOP Ö 3: Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage; Fl.-Nr.: Teilfläche aus 40/3, Gemarkung Frankenfeld

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Bauherr: Michael Koller, Kirchgasse 13, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Vorhaben: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 40/3 der Gemarkung Frankenfeld

 

Planfertiger: Ingenieurbüro Rausch und Partner, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Frankenfeld“ des Marktes Baudenbach und widerspricht den Festsetzungen:

 

 

 

Es sind zwei Vollgeschosse + Dachgeschoss geplant.

 

 

Das Vorhaben ist mit einem Pultdach geplant.

 

 

Statt 42° – 48° hat das Pultdach eine Neigung von 15°.

 

 

 

Die Dacheindeckung ist mit Sandwichpaneelen geplant.

 

 

Kniestock: 50 cm – 2,778 m

 

 

Das Garagendach ist ebenfalls mit Pultdach und Sandwichpanelen geplant.

 

Der Bauherr beantragt die Befreiung von diesen Feststzungen. Begründung – siehe Antrag auf Befreiung. Lt. Aussage von Herrn Koller ist auf dem Dach Photovoltaik angedacht.

 

Lt. Baubeschreibung werden drei Stellplätze errichtet. Die Stellplatzsatzung des Marktes Baudenbach wird eingehalten.

 

Herr Koller holt mit einem vierten Plansatz die Nachbarunterschriften ein und reicht diese nach. 

 

Der Bauherr benötigt für seinen Antrag auf Baukindergeld die Baugenehmigung bis spätestens Ende März 2021.

 

Die Erschließung des Baugebietes wurde vom Ingenieurbüro Finster geplant und wird in den nächsten 8 Wochen durch die Firma Krippner und den Bauhof Baudenbach realisiert.


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Michael Koller, Kirchgasse 13, 91413 Neustadt a.d.Aisch, zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 40/3 der Gemarkung Frankenfeld, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 “Frankenfeld“ (Zahl der Vollgeschosse (Wohnhaus), Dachform (Wohnhaus + Garage), Dachneigung (Wohnhaus + Garage), Dacheindeckung (Wohnhaus + Garage), Kniestockhöhe (Wohnhaus)), zu.