TOP Ö 9: Bauvoranfrage: Anbau einer Maschinen- und Lagerhalle; Fl.-Nr.: 345, Gemarkung Baudenbach; Reinhold Helm

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1

Antragsteller: Reinhold Helm, Beigasse 1, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Bauvoranfrage zum Anbau einer Maschinen- und Lagerhalle an eine bestehende Maschinenhalle auf dem Grundstück mit der Flurnummer 345 der Gemarkung Baudenbach

 

Planfertiger: Ingenieurbüro Rausch und Partner, Bahnhofstr. 46, Neustadt a.d.Aisch

 

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Lt. Begleitschreiben liegt keine Privilegierung i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Landwirtschaft) vor.

 

Die Fragestellung der Bauvoranfrage: „Kann die Genehmigung für den Anbau trotzdem erteilt werden?“

 

§ 35 Abs. 2 BauGB: „Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.“


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt der Bauvoranfrage von Herrn Reinhold Helm, Beigasse 1, 91460 Baudenbach, zum Anbau einer Maschinen- und Lagerhalle auf dem Grundstück mit der Flurnummer 345 der Gemarkung Baudenbach, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.  

 


Herr Helm hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.