TOP Ö 15: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Einbeziehungssatzung Nr. 73 "Nordwestlicher Dorfbereich von Diebach"

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Stadtrat Neustadt a. d. Aisch hat in seiner Sitzung am 20.01.2021 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Nr. 73 „Nordwestlicher Dorfbereich von Diebach“ beschlossen. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 34/3 der Gemarkung Diebach. Die Planungsfläche liegt südlich der Bundesstraße 8 und westlich bzw. südlich des Anwesens Diebach 33. Die Planung sieht für das Grundstück Fl.Nr. 34/3 der Gemarkung Diebach neben der Festsetzung eines Dorfgebietes eine Baufläche für ein Wohnhaus, die Herstellung einer privaten Zufahrt und der Anlegung von Ausgleichsflächen vor. Die Einbeziehungssatzung wird nach § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren im Sinne des § 13 BauGB aufgestellt.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach stellt fest, dass zu der Einbeziehungssatzung Nr. 73 „Nordwestlicher Dorfbereich von Diebach“ der Stadt Neustadt a. d. Aisch keine Einwände bestehen.