TOP Ö 7: Bauvoranfrage: Neubau eines Zweifamilienwohnhauses; Fl.-Nr.: 310/3, Gemarkung Baudenbach (Buchenweg 6, 91460 Baudenbach), Jürgen und Ingrid Binder,

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 1

Bauherr: Jürgen und Ingrid Binder, Waldstr. 14, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 310/3 der Gemarkung Baudenbach (Buchenweg 6, 91460 Baudenbach)

 

Planfertigerin: Dipl.-Ing. (FH) Luise Fröhlich, Krautostheim 51, 91484 Sugenheim

 

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „An der Roßbacher Steige“ und widerspricht den Festsetzungen im Hinblick auf die festgesetzte Dachneigung.

 

Die festgesetzte Dachneigung beträgt maximal 45°. Das Satteldach soll mit 52° Dachneigung errichtet werden.

 

Die Bauherren beantragen die Befreiung von der festgesetzten Dachneigung.

 

Begründung: „Das Dach wird ohne Kniestock errichtet. Durch die steilere Dachneigung hat die PV-Anlage auf der Südseite eine höhere Ausnutzung der Sonnenenergie im Winter.“

 

Die Bauvoranfrage wurde in zweifacher Ausfertigung eingereicht.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt der Bauvoranfrage von Herrn und Frau Jürgen und Ingrid Binder Waldstr. 14, 91460 Baudenbach zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 310/3 der Gemarkung Baudenbach sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB und stimmt dem Antrag auf Befreiung von der festgesetzten Dachneigung des Bebauungsplanes Nr. 4 „An der Roßbacher Steige“ zu.

   

 


Herr Jürgen Binder hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.