TOP Ö 5: Bauantrag: Umbau eines landw. Gebäudes in ein Wohnhaus, Abbruch eine Scheune; Fl.-Nr.: 22, Gemarkung Mönnchsberg

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Bauherr: Gerd Mahr, Mönchsberg 8, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Umbau eines landw. Gebäudes in ein Wohnhaus, Abbruch einer Scheune auf dem Grundstück mit der Flurnummer 22 der Gemarkung Mönchsberg.

 

Planfertiger. Hochbautechniker Manfred Rinke, Am Breiten Wasen 10, 91481 Münchsteinach

 

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Der Bauherr beantragt die Abweichung von Art. 6 BayBO (Abstandsflächen). Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.

 

Lt. Baubeschreibung werden zwei Stellplätze errichtet (1 x best. Garage, 1 x neue Garage). Wohnfläche lt. Baubeschreibung: 77,93 m². Dies entspricht der Stellplatzsatzung des Marktes Baudenbach.


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt dem Bauantrag von Herrn Gerd Mahr, Mönchsberg 8, 91460 Baudenbach zum Umbau eines landw. Gebäudes in ein Wohnhaus und Abbruch einer Scheune auf dem Grundstück mit der Flurnummer 22 der Gemarkung Mönchsberg, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.