TOP Ö 5: Antrag auf isolierte Befreiung zur abweichenden Anordnung der PV-Anlagemodule; FlurNr. 339/7 der Gemarkung Baudenbach, Tannenweg 10, 91460 Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Bauherren: Michael und Jennifer Schorr, Waldstraße 12, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Errichtung einer PV-Anlage auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 339/7 der Gemarkung Baudenbach

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7.1 „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“ und widerspricht der Festsetzung:

 

Nr. 3.4.2 Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen

Die Anordnung von Einzelmodulen für Photovoltaikanlagen und von Kollektoren für solarthermische Anlagen muss in einer rechteckigen und zusammenhängenden Fläche erfolgen.

 

Die Bauherren planen aufgrund möglicher höherer Erträge die Errichtung in Trapezform und beantragen die Befreiung von dieser Festsetzung.

 

Die Errichtung von PV-Anlagen wäre nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach stimmt dem Antrag von Herrn Michael Schorr und Frau Jennifer Schorr , Waldstraße 12, 91460 Baudenbach auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7.1. „Zwischen Wald- und Stübacher Straße“ im Hinblick auf die Anordnung der Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen (Nr. 3.4.2) zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in Trapezform auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 339/7 der Gemarkung Baudenbach zu.