TOP Ö 8: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren des Marktes Baudenbach

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der bayerische Gemeindetag hat eine neue Kostensatzung mit angepassten Abrechnungsbeträgen herausgegeben. Herr Sacher (Verwaltungsgemeinschaft Diespeck) hat daher eine neue Kostensatzung erstellt und darin bereits den HLF 20 berücksichtigt. Die Mitglieder des Marktgemeinderates haben mit den Sitzungsunterlagen die Satzung erhalten.

 

Herr Loscher-Frühwald merkt an, dass in der Satzung keine Erstattung für privat eingesetzte Fahrzeuge, wie z.B. Traktoren und PKW´s vorgesehen ist.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach erlässt eine neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren des Marktes Baudenbach. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt nach Veröffentlichung zum 01.01.2021 in Kraft.

 

Die Satzung vom 01. August 2014 wird mit Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben.

 

Es soll geprüft werden, ob man eine Erstattung für privat eingesetzte Fahrzeuge aufnehmen kann.