TOP Ö 6: Aufstellen eines Stahlcontainers zur Lagerung von Li-Akkus; Fl.-Nr.: 440, Gemarkung Baudenbach (Raiffeisenstr. 24, 91460 Baudenbach), Lars Walch GmbH & Co. KG

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Die Firma Lars Walch GmbH & Co. KG, Hauptstr. 24, 91460 Baudenbach hat beim Landratsamt Sachgebiet Immissionsschutz die Änderung einer BImSchG-Anlage gem. § 15 Abs. 1 BImSchG angezeigt.

 

Es ist die Lagerung der LI-Akkus in einem „Seecontainer“ mit den Außenmaßen 2,4 m x 2,6 m x 6 m = 37,44 m³ vorgesehen. Der Container soll auf einer asphaltierten Fläche aufgestellt werden.

 

Die Li-Akkus sind aus sich heraus entflammbar und können ohne Sauerstoff ausbrennen. Ein geeignetes Löschmittel existiert nicht. Daher wurde der Fa. Walch aufgetragen den Standort des Lagercontainers so zu wählen, dass im schlimmsten Fall ein kontrolliertes Abbrennen gefahrlos möglich wäre. (Standort – siehe Lageplan)

 

Der Markt Baudenbach wird um Stellungnahme bezüglich Baurecht und Brandschutz gebeten.

 

Baurecht:

 

Der Container ist zwar verfahrensfrei im Sinne des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO. Das Grundstück (Flurnummer 440 der Gemarkung Baudenbach) liegt aber im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Gewerbegebiet Steigfeld“, 1. Änderung i. v. mit Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Steigfeld“.

 

Festgesetzt sind lt. Nutzungsschablone Sattel- und Flachdächer mit einer Dachneigung von 8 – 10°. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Steigfeld, 1. Änderung“ enthält den Hinweis, dass soweit keine anderslautenden Aussagen gemacht werden, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Steigfeld“ weiterhin gelten. Dieser regelt in Punkt 7.5 die Dachfarbe (rote und braune Farbtöne)  

 

Der Container hat eine Dachneigung von 0° und ist hellgrau.

 

Die Lars Walch GmbH & Co. KG beantragt die Befreiung von der festgesetzten Dachneigung und der festgesetzten Dachfarbe. 

 

Brandschutz:

 

Stellungnahme des Kommandanten der Feuerwehr Markt Baudenbach, Herr Karl-Heinz Köberer:

 

„hiermit bestätige ich, dass die Feuerwehr Markt Baudenbach innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 10 Minuten am Einsatzort bei der Fa. Walch ist. Die Fahrstrecke vom Feuerwehrhaus zur Einfahrt der Fa. Walch beträgt nur ca. 100 m.

Hydranten befinden sich einmal unmittelbar vor der Einfahrt ins Betriebsgelände der Fa. Walch an der Straße „Am Steigfeld“, 2 weitere Hydranten befinden sich am Feuerwehrhaus Baudenbach in ca. 50 m Luftlinie von der Hofeinfahrt der Fa. Walch, ein weiterer befindet sich am südlichen Eingang zum Friedhof in ca. 100 m Entfernung.“


Der Marktgemeinderat Baudenbach stimmt dem Antrag der Lars Walch GmbH & Co. KG, Raiffeisenstr. 24, 91460 Baudenbach, auf Befreiung von der festgesetzten Dachneigung und Dachfarbe des Bebauungsplanes Nr. 11 „Steigfeld“, 1. Änderung und Nr. 11 „Steigfeld“, zur Errichtung des Stahl-Containers auf dem Grundstück mit der Flurnummer 440 der Gemarkung Baudenbach zu.     

 

Bezüglich des Brandschutzes wird auf die Stellungnahme des Kommandanten der Feuerwehr Markt Baudenbach verwiesen. Eine weiterführende Aussage zum Brandschutz hinsichtlich eventuell besonderer Gefahren, die von der Lagerung von Lithium-Akkumulatoren ausgehen könnten, kann aus fachlicher Sicht vom Gemeinderat nicht gemacht werden und obliegt dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde.