TOP Ö 21: Ausführung der Bauarbeiten des Fußweges vom Einkaufsmarkt zum Kiefernweg

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Bürgermeister Schmidt stellt fest, dass die ausgeschriebene Breite des Fußweges von 1,5 m nicht für einen Radweg ausreicht. Neu errichtete Radwege müssen mindestens 2 m Breite nachweisen.

 


Der Marktgemeinderat Baudenbach beschließt, dass der Weg vom Einkaufsmarkt zum Kiefernweg mit einer Breite von 2 Metern errichtet werden soll, damit dieser als Fuß- und Radweg ausgezeichnet werden kann. Das Angebot der Firma Krippner soll zu den geltenden Konditionen bei der Rechnungsstellung angepasst werden.