TOP Ö 4: Bauvoranfrage: Rückbau einer Garage mit Errichtung eines Einfamilienhauses; Fl.-Nr.: 235/1, Gemarkung Baudenbach (Am Geierbusch 2, 91460 Baudenbach), Dominik Hofmann

Beschluss: Beschluss Nr.

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Bauherr: Dominik Hofmann, Am Geierbusch 2, 91460 Baudenbach

 

Vorhaben: Bauvoranfrage zum Rückbau einer Garage mit Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 235/1 der Gemarkung Baudenbach

 

Planfertiger: Dipl.-Ing. (FH) Marc Rausch, Bahnhofstr. 45, 91413 Neustadt a.d.Aisch

 

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne rechtskräftigen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Die Erschließung ist über das bestehende Gebäude gesichert.

 

Der Markt Baudenbach wäre bereit einen Teil des Flurstücks 232 der Gemarkung Baudenbach zu veräußern.

 

Der Bauvoranfrage liegt eine Abstandsflächenübernahme von Frau Köberer (Fl.-Nr. 236, Gemarkung Baudenbach) bei. Des Weiteren wird eine Abweichung von Art. 6 BayBO (Abstandsflächen) beantragt. Die Prüfung der Abstandsflächen obliegt dem Landratsamt.

 

Die Einhaltung der Stellplatzsatzung des Marktes Baudenbach könnte aufgrund des Grundstückzuschnitts problematisch werden. Die Stellplatzsatzung des Marktes Baudenbach bietet in § 5 die Möglichkeit der Ablösung der Stellplatzpflicht. (Voraussetzungen gem. Art. 47 BayBO)


Der Marktgemeinderat Baudenbach erteilt der Bauvoranfrage von Herrn Dominik Hofmann, Am Geierbusch 2, 91460 Baudenbach, zum Rückbau einer Garage mit Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Flurnummer 235/1 der Gemarkung Baudenbach bei Einhaltung der Stellplatzsatzung, sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.